Falls Sie als Privatperson für Ihr selbst bewohntes Haus die Reinigung der Dachrinnen in Auftrag geben, können Sie einen Teil der Kosten seit dem 01.01.2006 von der Steuer absetzen:
Gesetz bezügl. "Haushaltsnahe Dienstleistungen":
Seit 01. 01.2006 können Privatpersonen bestimmte Handwerksleistungen, die als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" gelten zum Teil von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis gilt bei Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten. Es werden nur die reinen Arbeitskosten, ohne Material, berücksichtigt. Die Mwst. auf die Arbeitskosten wird ebenfalls berücksichtigt.
Höchstsummen:
Die Steuerersparnis beträgt 20 % der Handwerkerrechnungen bis zu einem Rechnungsbetrag von derzeit max. 6000.- EUR pro Jahr und Haushalt.
Rechenbeispiel:
Für die Reinigung der Dachrinnen bei Ihrem selbst bewohnten Privathaus wird eine Rechnung von insgesamt 180.- EUR fällig. 20 Prozent davon, also 36.- EUR werden Ihnen als Steuerbonus von Ihrer Einkommenssteuerschuld abgezogen. Sie bekommen sozusagen 36.- EUR vom Finanzamt zurück.
So wird's gemacht:
Sie bekommen für die Reinigung der Dachrinnen eine Rechnung zur Überweisung.
Der Kontoauszug der Bank oder Sparkasse ist der Nachweis für die bezahlte Rechung. Die bezahlte Rechnung und ggf. eine Kopie des Kontoauszugs reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Wichtig!
Es werden nur die reinen Lohnkosten berücksichtigt, ohne Material. Die Steuerersparnis beträgt max. pro Jahr 1200.- EUR (20 % von 6000.- EUR). Die Steuerersparnis gilt vom Rechnungs-Bruttobetrag. Auf der Rechnung müssen die Lohn- und Materialkosten einzeln aufgeführt werden. Eine Barzahlung der Rechnung ist nicht zulässig. Bei Barzahlung gilt die Steuerersparnis nicht. Nur die Banküberweisung ist gültig!
Alle Angaben ohne Gewähr.
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